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Umgang mit mobilen Endgeräten im Unterricht und in der Pause

In der letzten Zeit kommt es immer häufiger vor, dass Kinder ihre mobilen Endgeräte, hier: Smartphone, Smartwatch etc. mit zur Schule nehmen. Ihr Kind hat ein berechtigtes Interesse, ein Mobiltelefon auf dem Schulweg zu nutzen, sei es, um mit Ihnen in Kontakt zu treten oder in einer Notsituation Hilfe holen zu können.

Besonders in der Schule als öffentlicher Raum ist ein verantwortungs- und rücksichtsvoller Umgang mit Medien, besonders mit dem Smartphones, Smartwatches etc. unumgänglich. Der Lernort Schule sollte für alle die Privatsphäre jedes Einzelnen sicherstellen und zudem ein vertrauenswürdiges Miteinander ermöglichen.

Folgende Regelungen gelten an der Dr.-Adenauer-Schule bei mitgebrachten mobilen Endgeräten:

  • Die Nutzung von mobilen Endgeräten ist in der Schule untersagt.
  • Die Nutzung während des Unterrichts ist eine Störung des Unterrichts und ist zu unterlassen.
  • Während des Unterrichts und in der Pause müssen mobile Endgeräte daher ausgeschaltet sein, so dass keine Störung durch Anrufe oder Mitteilung erfolgen kann.
  • Die mobilen Endgeräte befinden sich in der Schultasche.
  • Darüber hinaus ist es im Unterricht / Pausen untersagt, mit den mobilen Endgeräten Fotos oder Filmaufnahmen zu machen.
  • Nutzt ein Kind entgegen des ausdrücklichen Verbotes während des Unterrichts / der Pause doch mobile Endgeräte, so greifen die Maßnahmen nach § 53 SchulG. Zunächst ist also erzieherisch auf das Kind einzuwirken.
  • Greifen diese Maßnahmen nicht, so besteht nach § 53 SchulG zudem die Möglichkeit, das Gerät in Gewahrsam zu nehmen, um weitere Störungen zu verhindern. Da wir möglicherweise im Nachhinein nicht beweisen können, dass während dieser Zeit ein Schaden an diesem Gerät entstanden ist, werden wir von dieser Möglichkeit, das mobile Endgerät einzubehalten, absehen.
  • Sollte sich ein Kind nach der erzieherischen Einwirkung nicht daran halten, das mobile Endgerät auszuschalten und in die Schultasche zu legen, werden wir Sie darüber informieren und Sie auffordern, das mobile Endgerät sofort abzuholen.

Die oben aufgeführten Maßnahmen gelten auch für die Betreuung in der Randstunde und in der OGS.

Beschluss der Schulkonferenz vom 23.12.2021