· 

Start in das Schuljahr 2022/23

Liebe Eltern,

ich begrüße Sie ganz herzlich zum neuen Schuljahr. Bestimmt haben Sie mit Ihren Familien schöne Ferien erlebt und sich erholen können. Erfreulicherweise starten wir mit allen Kindern im Regelbetrieb in das neue Schuljahr – das hoffentlich wieder normaler wird, als in den vergangenen Jahren.

Zum Schulstart hat die neue NRW-Schulministerin Frau Feller die Pläne für die Corona-Regeln an Schulen vorgestellt.

 

Schulbesuch möglichst symptomfrei

Um den Schutz aller Beteiligten am Schulleben zu gewährleisten, ist es ab dem ersten Unterrichtstag nach den Sommerferien sehr wichtig, dass niemand mit Symptomen, die auf eine COVID-19 Infektion hindeuten, die Schule aufsuchen sollte, ohne einen Antigenselbsttest durchgeführt zu haben. Dies gilt auch zu allen anderen Zeiten im Schuljahr.

Alle Kinder erhalten am ersten Unterrichtstag die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigentest selbst zu testen.

Danach testen sich die Kinder anlassbezogen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause.

Grundsätzlich gilt dabei: Bei schweren Erkältungssymptomen ist ein Schulbesuch – selbst bei Vorliegen eines negativen Antigenselbsttests – nicht angezeigt.

 

Anlässe für das Testen

Ein verpflichtendes und regelmäßiges Testen ist in der aktuellen Pandemiesituation nicht erforderlich. Jedoch kann es Anlässe geben, bei denen ein Test zusätzliche Sicherheit geben kann und vor allem hilft, das Risiko weiterer Ansteckungen zu begrenzen. In folgenden Situationen sollte daher vor dem Schulbesuch zu Hause ein Antigenselbsttest durchgeführt werden:

 

- keine Symptome, aber enger Kontakt zu einer infizierten Person

Hier wird auch symptomfreien Personen empfohlen, zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontaktperson ein Antigenselbsttest durchzuführen. Bei negativem Testergebnis ist ein Schulbesuch vertretbar.

 

- leichte Symptome

Das Risiko einer COVID-19 –Infektion sollte bei leichten Erkältungssymptomen vor jedem Schulbesuch abgeklärt werden. Sollte dieser Test negativ sein, aber in den nächsten 24 Stunden keine deutliche Besserung der Symptome erkennbar sein, sollte vor dem Schulbesuch ein weiterer Test durchgeführt werden. Sofern der Test negativ ist, kann das Kind, trotz leichter Symptome die Schule besuchen.

 

- Testung in der Schule

In der Schule werden nur dann ausnahmsweise Testungen durchgeführt, wenn bei Kindern, die am selben Tag noch nicht getestet wurden, offenkundig typische Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen. Liegt dagegen eine Bestätigung der Eltern oder einer erziehungsberechtigten Person vor, dass vor dem Schulbesuch am selben Tag zu Hause ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde, wird auf den Test verzichtet. Sollten sich jedoch im Tagesverlauf die Erkältungssymptome offenkundig verschlechtern, erfolgt eine erneute Testung in der Schule.

Sollte ein Test dann positiv ausfallen, werden wir Sie umgehend telefonisch benachrichtigen, um Ihr Kind sofort abholen zu können. Sie müssen erreichbar sein!

 

Damit die Kinder zu Hause getestet werden können, erhält jedes Kind von der Klassenleitung pro Monat 5 Antigenselbsttests.

 

Freiwilligkeit beim Tragen der Masken

Zum eigenen Schutz wird dem Lehrpersonal sowie den Schülerinnen und Schülern das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske empfohlen.

 

Lüften und Handhygiene

Am regelmäßigen Lüften und am mehrmaligen gründlichen Händewaschen wird weiter festgehalten.

 

Wir wünschen Ihren Kindern noch ein eine entspannte Zeit und freuen uns, alle gesund und munter am Mittwoch wiederzusehen und unsere Schulanfänger am Donnerstag begrüßen zu können.

 

Mit freundlichem Gruß

Andrea Rosenthal, Rektorin

 

 

Hier können Sie den Elternbrief der Schulministerin nachlesen.

Download
Brief der Ministerin an die Eltern / Erziehungsberechtigten aller SuS zu Corona-Maßnahmen ab 10.08.2022
Brief der Ministerin an die Eltern_Erzie
Adobe Acrobat Dokument 1.3 MB