Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden so lange vor dem Unterricht schultäglich mit Schnelltests getestet (zusätzlich mit den Lolli-Tests im bekannten Testrhythmus), bis
das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt. Alternativ können Sie auch einen Bürgertest oder einen aus anderen Gründen durchgeführten PCR-Test mit negativem Ergebnis vorlegen.
Liegt ein positives Schnelltestergebnis vor:
- Die Schülerin / der Schüler wird umgehend von der Klasse isoliert.
- Die Eltern/Erziehungsberechtigten holen das Kind unmittelbar von der Schule ab.
- Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb der Schule durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13 Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen.
- Sollte auch dieser Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und muss in Quarantäne.
- Teilen Sie uns das Ergebnis bitte in jedem Fall mit.
- Erst nach 7 Tagen kann man sich durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einem PCR-Test freitesten.
- Die Schülerin / der Schüler kann wieder am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn Sie uns ein negatives Ergebnis der Freitestung vorlegen.
Mit freundlichem Gruß
A. Rosenthal, Rektorin